Ab dem 9. Oktober 2025 führen die Banken im Rahmen der neuen EU-Instant-Payment-Verordnung eine Empfängerüberprüfung ein. Dabei werden künftig Empfänger und IBAN automatisch abgeglichen, um eine einheitliche Zuordnung aller Zahlungseingänge sicherzustellen.
Damit eure Zahlungen weiterhin reibungslos bei uns eingehen, gebt bitte bei Überweisungen ab sofort exakt folgenden Empfänger an:
Kontoinhaber: Offenes sozial-christliches Hilfswerk e.V. oder OscH e.V.
IBAN: DE31 3506 0190 1612 3700 16
Warum ist diese Umstellung notwendig?
Durch den neuen automatischen Abgleich zeigt das Online-Banking künftig Hinweise an:
• Angaben stimmen überein – alles korrekt, Zahlung wird ausgeführt.
• Angaben stimmen nicht überein – Angabe korrigieren oder Ausführung bestätigen.
• Abgleich nicht möglich – es liegt eine technische Einschränkung vor.
Was ist zu tun?
• Verwendet bei allen neuen Überweisungen ausschließlich den oben angegebenen Kontoinhaber.
Laufende Daueraufträge sind davon nicht betroffen.